Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Omega Sounds

Allgemein

Lieferungen, Vermietungen und Verkäufe erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Miet- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden hiermit ungültig. Nebenabreden sind schriftl. Durch uns zu bestätigen. Unsere Mietbedingungen gelten auch für mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge. Der Kunde erkennt die AGB mit der widerspruchslosen Entgegennahme der ersten Auftragsbestätigung, der diese grundsätzlich beigefügt sind, an. Die von den AGB abweichende Handhabung bewirkt auch dann keine stillschweigende Abänderung, wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung in mehreren Fällen oder über einen längeren Zeitraum so verfahren wird. Sollten wir im Einzelfall (aus dem Bemühen, einen Kunden aus Kulanzgründen zufrieden zu stellen) über von den AGB Abweichendes verhandeln, geschieht dies unter dem Vorbehalt aller Rechte für den Fall, dass keine Einigung zu erzielen ist.

Lieferung/Abholung/Rückgabe

Der Mieter hat sich auf Verlangen des Vermieters durch einen gültigen Lichtbildausweis zu legitimieren. Auf Verlangen des Vermieters ist ggf. für Leihgegenstände bei Übergabe der Geräte eine Kaution zu hinterlegen. Übersteigt die vereinbarte Miete den Betrag von 150,00 €, ist der Vermieter berechtigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 2/3 des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Die Vermietung geschieht ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung. Die Ware ist bei empfang zu kontrollieren. Mängel und Beschädigungen sind sofort zu melden. Spätere Reklamationen und Reklamationen nach Einsatz der Geräte sind grundsätzlich nichtig. Nach der Rückgabe der Leihgegenstände werden diese durch den Vermieter einer Sichtkontrolle unterzogen. Techn. Funktionsfähigkeit kann vom Vermieter umständehalber auch im Nachhinein überprüft werden. Die Kontrolle des Vermieters ist bindend. Sind die Leihgegenstände nicht rechtzeitig zum Retourtermin in unserem Lager, bzw. transportbereit, werden für jeden angebrochenen Tag nachträgliche Mieten berechnet, ohne dass sich die Mietdauer verlängert. Extra entstandene Kosten (z.B. zweimaliges Anfahren) werden separat in Rechnung gestellt. Der Mieter trägt weiterhin sämtliche Folgekosten, die bei einer verspäteten Rückgabe entstehen. Die Geräte müssen im Lieferzustand zurückgegeben werden. Veränderungen jeglicher Art sind ausdrücklich verboten. Die Kosten für die Wiederherstellung des Lieferzustandes, auch bei Verunreinigungen, trägt der Mieter. Eine Untervermietung der Geräte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.

Absage / Stornierung

Bei Vermietungen werden bei Abbestellung oder Absage oder Nichterfüllung folgende Konventionalstrafen wirksam: Bis 30 Tage 10%, bis 14 Tage 25%, ab 14 Tagen 50% und ab 24 Stunden vor der Veranstaltung 100% des vereinbarten Mietpreises

Haftung des Mieters

Schäden, die während der Mietdauer entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Tritt an einem Gerät während der Mietdauer ein Fehler auf, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Eigene Reparaturen an den Geräten sind nicht erlaubt.

Nutzung der Geräte

Die tägliche Wartung bis zur Rückgabe der Gegenstände geht zu Lasten des Mieters, ebenfalls etwaige Verbrauchsartikel (wie z.B.: Nebelflüssigkeit, Gaffa-Tape, etc.). Defekte Leuchtmittel werden mit 60% des Verkaufspreises berechnet. Die Geräte müssen mit der vorgesehenen Netzspannung betrieben werden. Der Anschluss darf nur durch hierfür qualifizierte Personen erfolgen. Für Schäden durch falsche Netzspannung haftet der Mieter auch dann, wenn der Schaden beim aufbau der Geräte durch Personal der Firma Omega Sounds Arzfeld getätigt wird, und ein fehlerhafter Stromanschluss (Anschlusskabel/Unterverteilung/Steckdose) vorgegeben wird. Sollten dem Mieter oder Dritten durch etwaige Störungen oder durch den Ausfall der gemieteten Gegenstände bzw. Geräteschäden entstehen, so übernimmt der Vermieter ausdrücklich keine Haftung. Eine Ausfuhr unserer Geräte ins Ausland darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen. Bei mehrtägigen Außenveranstaltungen ist der Vertragspartner für die angemietete Technik voll verantwortlich – er haftet vor Allem für Schäden durch Witterungseinflüsse, plötzliche Wetterveränderungen oder durch Diebstahl. Bleiben techn. Geräte/Bühnen/Zubehör bei Open-Air-Veranstaltungen über Nacht aufgebaut, ist der Mieter für die ordnungsgemäße Bewachung und Versicherung der Geräte verantwortlich. Evt. entstehende Kosten trägt der Mieter.

Personal 

Bei Vermietungen inkl. Personal hat der Mieter für ein angemessenes Catering für die Techniker Sorge zu tragen. Er trägt die Kosten für genügend kalte Getränke, sowie eine warme Mahlzeit pro Techniker und Tag. Bei Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden pro Techniker werden 2 warme Mahlzeiten pro Techniker zur Verfügung gestellt.

Haftung / Mieter

Schäden, die während der Mietdauer entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Tritt an einem Gerät während der Mietdauer ein Fehler auf, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Eigene Reparaturen an den Geräten sind nicht erlaubt.

Ausschließlich der Mieter selbst haftet während der gesamten Mietdauer für das gemietete Material zu Neuwert, ungeachtet der Tatsache, ob ihn selbst im Schadensfall eine Schuld trifft oder nicht. Wird der Mietgegenstand nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu zahlen.

Der Mieter haftet insbesondere für Schäden, die

-        durch unsachgemäße Benutzung der Geräte

-        durch sorglosen Umgang mit dem gemieteten Material

-        durch Vorsatz/Versehen Dritter

-        durch Vorgabe nicht ordnungsgemäßer Vorraussetzungen (Stromanschlüsse, Bühnenstabilität, etc.)

-        durch Erschütterung oder falsche Spannung an Lampen und Elektrogeräten

-        durch eigenverschuldeten Verlust, Diebstahl bzw. Untergang des gemieteten Materials

oder durch die vom gemieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr entstehen. Um sich vor den Folgen von Beschädigungen oder Verlust zu schützen, sollte eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen werden.

Zahlung

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Ist die Vereinbarung geschlossen, ist der Mieter zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet, ungeachtet der Tatsache, ob die Ware endgültig benötigt wird, oder nicht. Der Versand erfolgt grundsätzlich nur per Nachnahme oder Vorauskasse. Selbstabholerkunden zahlen grundsätzlich direkt bei Abholung der Geräte. Bei Veranstaltungen ist der Rechnungsbetrag direkt am Veranstaltungstag in bar zu zahlen. Stammkunden können auch per Bankabbuchungsauftrag zahlen. Bei Versand per Nachnahme zahlen Sie den Nachnahmebetrag in bar oder mit Euroscheck(s) an den Postboten, bzw. den Paketzusteller des Transportunternehmens (UPS, Spedition usw.). Bei Vorauszahlung warten Sie bitte erst auf unsere Rechnung und überweisen dann den Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer. Vorkasse-Lieferungen werden erst nach Zahlungseingang ausgeliefert. Insofern sind Nachnahme-Lieferungen natürlich schneller. Kommt der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, so ist der Vermieter berechtigt, 20% Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Rechtliche Schritte behalten wir uns vor.

Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sondervereinbarungen bedürfen prinzipiell der Schriftform, und sind nur mit schriftlicher Bestätigung der Geschäftsleitung der Firma Omega Sounds gültig. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für alle geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.